Urlaubsrechner für Teilzeit
Urlaubsanspruch bei Teilzeit, unregelmäßigen Arbeitstagen, Eintritt/Austritt im Jahr oder Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit berechnen – mit Rechenweg. läuft im Browser
Steht im Schichtplan oder lässt sich zählen. Gemeint sind Tage, an denen Sie laut Plan arbeiten würden – ohne Urlaub abzuziehen.
Beispiele:
So wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet
Teilzeitkräfte haben Anspruch auf gleich viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte – nicht auf gleich viele Urlaubstage. Wer an weniger Tagen arbeitet, braucht auch weniger Urlaubstage, um eine Woche frei zu haben. Die Formel lautet: Urlaub bei Vollzeit ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche × eigene Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen Urlaub in der 5-Tage-Woche ergibt das für eine 3-Tage-Woche 18 Tage – in beiden Fällen 6 Wochen. Wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten, spielt dafür keine Rolle.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 4 Wochen: 20 Tage bei 5 Arbeitstagen, 12 Tage bei 3 Arbeitstagen. Das gilt auch für Minijobs. Arbeits- oder Tarifvertrag können mehr vorsehen.
Unregelmäßige Arbeitszeit: Wechselt die Zahl der Arbeitstage von Woche zu Woche, wird über das Jahr gerechnet – mit 260 Arbeitstagen (52 × 5) bzw. 312 bei der 6-Tage-Woche als Vergleich für Vollzeit.
Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile ab einem halben Tag werden bei diesem Teilurlaub auf einen ganzen Tag aufgerundet. Wer schon länger als 6 Monate beschäftigt ist und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält mindestens den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.
Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit: Nach der Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht (u. a. EuGH C-486/08 und C-415/12, BAG 9 AZR 53/14) wird jeder Zeitraum für sich berechnet. Urlaub, der vor einem Wechsel in Teilzeit erworben, aber noch nicht genommen wurde, bleibt in voller Tageszahl erhalten und wird nicht gekürzt. Beim Wechsel in die andere Richtung wird der frühere Zeitraum ebenfalls nicht neu berechnet (EuGH C-219/14). Für Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, können Tarif- oder Arbeitsvertrag eine Umrechnung vorsehen (BAG 9 AZR 7/16).
Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser.